Die Bezeichnung „Vollholzmöbel“ ist ein geläufiger Begriff für Massivholzmöbel. Das bedeutet, dass sie in allen Teilen – mit Ausnahme der Rückwände und Schubladenböden – aus massiven Holz gefertigt sein müssen und nicht furniert sein dürfen. Sie bestehen also aus gewachsenem Holz, das zu Werkstücken oder Platten verarbeitet wurde. Die oft verwendete und irreführende Bezeichnung „Echtholzmöbel“ dagegen beschreibt kein massives Möbel, sondern einzig und allein, dass ein Echtholzfurnier von mindestens 0,7 mm auf eine Spanplatte aufgeklebt wurde.
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